SBDV Tarife/ Verträge


Der SBDV-Honoraransatz basiert auf dem Durchschnitt aller schweizerischen Honoraransätze des SMPV für Instrumentalunterricht von Berufsmusikern, die jedes Jahr neu in den diversen Ortsgruppensitzungen besprochen und entsprechend der Teuerung angepasst werden. Der Ansatz gilt für Dirigierende mit einem Masterabschluss im Fach Dirigieren.

Da es sich bei der Dirigententätigkeit nicht um Einzelunterricht sondern um Chor- oder Orchesterproben handelt, werden zur Errechnung des Honoraransatzes für Berufsdirigenten/innen diese Durchschnittswerte um einen Drittel erhöht. Der nachfolgend festgelegte Honoraransatz bezieht sich auf einen Probendienst mit der Dauer von 2 Stunden einschliesslich Pause. Der Honoraransatz beinhaltet nebst der Pobe die Vorbereitungszeit, die Anreise sowie Planung und Organisation (Sitzungen usw.). Eine Stunde Probe ist mit 2 Stunden Vorbereitungszeit verbunden. Eine 2-stündige Probe generiert also 6 Stunden Arbeit ohne Reiseweg.

Richthonorar = CHF 340.-

Mindesthonorar = CHF 280.-

Längere Proben können davon ausgehend entsprechend der Stundenzahl berechnet werden. Spezielle Konzerthonorare (ausserordentlicher Aufwand) können mit dem Arbeitgeber zusammen gesondert ausgehandelt werden.

 

Empfehlungen anderer Verbände:

>>CHorama (IG Schweizerische Chorverbände)

Kirchenmusik:

>>Schweizerischer Kirchengesangsbund SKGB

>>Katholischer Kirchenmusikverband Kanton Luzern

>>Reformierte Kirche Kanton Zürich

Chorleitung:

>>Schweizerische Chorvereinigung SCV