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1. Anmeldung und Beiträge
- Die Anmeldung zur Solistenaudition steht allen interessierten Sängerinnen und Sängern offen. Studierende einer Hochschule oder einer vergleichbaren Institution legen ein Empfehlungschreiben ihrer Hauptfachdozierenden vor. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Anmeldung zur Audition erfolgt ab dem 1. September des Vorjahres mittels Online-Anmeldeformular. Kontaktadresse für Fragen: solistenaudition@sbdv.ch.
- DIE ZAHL DER TEILNEHMENDEN IST BEGRENZT. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
- Die Beiträge für Teilnehmende und Hörende werden vom Vorstand des SBDV festgelegt:
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- Die Teilnahmegebühr für Solistinnen und Solisten beträgt CHF 80.-.
- Die Teilnahmegebühr für Dirigentinnen und Dirigenten, sowie Veranstalter und weitere Hörende beträgt CHF 50.-. Für die Mitglieder des SBDV ist die Teilnahme als Hörende kostenlos.
- Nach Prüfung der Anmeldung wird die Bankverbindung bekanntgegeben. Die Anmeldung ist erst mit Einzahlung des Teilnahmebeitrages definitiv. Andernfalls ist die Anmeldung ungültig.
- Die Sängerinnen und Sänger erhalten eine Bestätigung der Anmeldung sowie einen Zeitplan.
- Bei nicht Erscheinen wird die Teilnahmegebühr nicht rückerstattet.
- Ungültig angemeldete Sängerinnen und Sänger haben keinen Zutritt zur Audition.
2. Repertoire und Notenmaterial
- Repertoire aus Messen, Kantaten und Oratorien (keine Opernliteratur).
- Die Teilnehmenden melden mindestens 3 und höchstens 5 Vortragsstücke an.
- Es ist erlaubt, aus längeren Werken einen selbst gewählten Ausschnitt zu präsentieren.
- Die an der Audition zu singenden Werke werden vom Vorstand SBDV bestimmt. Es werden 2 Werke vorgetragen. Die Sängerinnen und Sänger können Prioritäten angeben. Es besteht kein Anspruch auf den Vortrag eines bestimmten Werkes.
- Das Notenmaterial ist mit eingerichteten Wendestellen in Papierform und zusammengeklebt bis zum 15. Dezember an die Geschäftsstelle SBDV* einzusenden (Zusendungen per E-Mail können nicht akzeptiert werden).
3. Durchführung, Einteilung und Ablauf
- Der SBDV stellt einen erfahrenen Korrepetitor zur Verfügung. Eine Probemöglichkeit besteht nicht. Eigene Begleiter sind nicht zugelassen.
- Der Vorstand SBDV erstellt das Programm.
- Der Vorstand SBDV behält sich vor, eine angesetzte Audition abzusagen. Die Gebühren werden in diesem Fall erstattet.
- Pro Sängerin/ Sänger stehen 10 Minuten zur Verfügung. Bei Zeitüberschreitung behält sich der Organisator vor, den Vortrag zu unterbrechen.
- Die Teilnehmenden halten sich innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters bereit. Sie müssen betreffend Präsenzzeit flexibel sein (Vor- oder Nachmittag).
- Die Sängerinnen und Sänger sind spätestens 30 Minuten vor ihrer Auditionszeit anwesend. Zum Einsingen stehen Zimmer zur Verfügung.
- Die Solisten werden gebeten Dirigierende sowie Veranstalter auf diesen Anlass aufmerksam zu machen.
4. Haftungsausschluss
- Allfällige Engagements sind Sache der Teilnehmenden und Hörenden. Der SBDV übernimmt keine Garantie und Haftung und tritt auch nicht als Vermittler auf.
Luzern, 23. August 2019
*Noten senden an:
Schweizerischer Berufsdirigentinnen-und Berufsdirigentenverband SBDV, Geschäftsstelle, 6000 Luzern, Schweiz